Wie NeverMiss künstliche Intelligenz einsetzt und wie wir die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen.
NeverMiss ist ein KI-gestützter Telefonassistent für Arzt- und Zahnarztpraxen. Das System nimmt Anrufe entgegen, versteht das Anliegen der Anruferinnen und Anrufer in natürlicher Sprache und bucht Termine in den Kalender der Praxis. Dabei kommen Spracherkennung und Sprachsynthese sowie ein Sprachmodell zum Einsatz.
Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung müssen Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sein, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren. NeverMiss setzt dies um, indem zu Gesprächsbeginn ausdrücklich auf den KI-Assistenten hingewiesen wird.
Auf Wunsch der anrufenden Person sowie bei dringenden oder komplexen Anliegen leitet NeverMiss an das Praxisteam weiter oder hinterlegt eine Rückrufnotiz. Die Entscheidung, ob und wie weiter vorgegangen wird, liegt immer bei der Praxis.
Der Assistent trifft keine medizinischen Einschätzungen und gibt keine Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen ab. Er bucht ausschließlich Termine im Rahmen der von der Praxis festgelegten Regeln und leitet Anliegen weiter.
Gespräche und personenbezogene Daten werden verschlüsselt und auf Servern in der EU verarbeitet. Mit den Praxen besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gelten ab dem 2. August 2026. NeverMiss setzt diese Hinweispflicht bereits heute um.
Bei Fragen zum Einsatz von KI erreichen Sie uns unter kontakt@nevermisseurope.com.
Stand: Juli 2026.